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OGH sieht Kreditbearbeitungsgebühr benachteiligend

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein fixer Prozentsatz der Kredithöhe als Gebühr Kunden benachteilige. Der VSV will nun alle großen Banken klagen.

Wien – In den vergangenen Jahren haben Anwälte immer wieder Fälle vor Gericht gebracht, bei denen es zu klären galt, ob die von Banken verrechnete Kreditbearbeitungsgebühr rechtens ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass diese Gebühr „gröblich benachteiligend“ ist. Hintergrund dieses Erkenntnisses war eine Verbandsklage gegen die Bawag, die von der Arbeiterkammer eingebracht worden ist. Die Bank hatte bei Verbraucherkrediten die Kreditbearbeitungsgebühr in der Höhe von 1,5 Prozent angesetzt.

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