Kreditgebühren sicher und ohne finanzielles Risiko zurückfordern!

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3 Schritte zum Erfolg

FAQ
häufig gestellte Fragen
In Österreich können Kreditbearbeitungsgebühren innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Zahlung zurückgefordert werden. Diese Frist bezieht sich auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, die beispielsweise entstehen, wenn eine Kreditbearbeitungsgebühr rechtswidrig erhoben wurde. Dies gilt gleichermaßen für noch laufende Kreditverhältnisse, als auch für Kund:innen, die den Kredit bereits vollständig zurückbezahlt haben.
Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können sowohl für noch laufende Kreditverhältnisse, als auch für bereits abbezahlte Kredite zurückgefordert werden.
Eine Kündigung Ihres Kredits, weil Sie unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückfordern, ist rechtlich nicht zulässig.
Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson (Konsumkredit oder Hypothekarkredit) und nicht für unternehmerische Zwecke abgeschlossen wurde.
Um herauszufinden, ob Sie eine Bearbeitungsgebühr, welche als unzulässig gilt, gezahlt haben, prüfen wir schnell und kostenfrei Ihren Kreditvertrag und geben Ihnen umgehend Feedback.
Die Information über die Kreditbearbeitungsgebühr ist meistens im Vertrag unter dem Punkt „Gebühren und Kosten“ zu finden.
Wenn der Vertrag auf mehrere Personen lautet, können auch die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Der Kredit muss auf die Person(en) laufen, die uns mit der Rückforderung beauftragt haben.
Bei der Prozessfinanzierung übernehmen wir die gesamten Verfahrenskosten, darunter Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und vieles mehr.
Kreditgebühren sind beachtlich
Die Beispielrechnung verdeutlicht, wie stark sich Bearbeitungsgebühren auf die Kreditkosten auswirken können.
Wir helfen Ihnen zu unrecht bezahlte Kreditgebühren zurückzuholen
Kreditgebühren dienen häufig dazu, den tatsächlichen Zinssatz gegenüber Verbraucher:innen niedriger erscheinen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostenfreie Prüfung Ihres Kreditvertrags an und schätzen Ihre Chancen auf eine Rückerstattung realistisch ein.
Unsere Partnerkanzlei Dr. Oliver Peschel macht unzulässig erhobene Gebühren rechtlich geltend – direkt gegenüber dem zuständigen Bank- oder Kreditinstitut. Sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall fällt eine erfolgsabhängige Provision vom erstatteten Betrag an. Im Falle einer Niederlage übernehmen wir das gesamte Kostenrisiko für das Verfahren.

Kein Kostenrisiko für Sie
Tausende Österreicher:innen können unzulässige Kreditgebühren zurückfordern!
Betroffen sind alle Konsument:innen, die in den vergangenen Jahrzehnten Kreditverträge mit Bearbeitungsgebühren abgeschlossen haben – insbesondere bei Wohnbau-, Konsum- oder Autokrediten. Der Rückforderungsbetrag kann – je nach Kredithöhe – mehrere tausend Euro betragen. Die Verjährungsfrist beträgt dabei 30 Jahre (§ 1478 ABGB). Auch Kreditverträge aus den 1990er-Jahren können daher noch zu Rückforderungen berechtigen.
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Eine Kooperation mit EasyClaims bietet viele Vorteile
EasyClaims übernimmt für Sie die komplette Finanzierung vom Anwalt bis zum Gericht und Sie tragen somit kein Prozesskostenrisiko. Als Gegenleistung für die von EasyClaims getätigten Investitionen und die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält EasyClaims nur im Erfolgsfall einen prozentuellen Anteil am Erlös.

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Jeder Kunde wird von uns individuell betreut. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und Sie werden von unseren Erfahrungswerten profitieren.
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