
Nach einer Verbandsklage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) von der Bawag eingehobene Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite für unzulässig erklärt. Das teilte die Arbeiterkammer mit, die die Klage eingebracht hat. Die AK hatte auch die Santander Consumer Bank geklagt, da sie Kreditbearbeitungsgebühren für sachlich nicht gerechtfertigt hielt, heißt es in einer Aussendung.
Der OGH hatte aufgrund der Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz die Rechtswirksamkeit von sieben Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft und diese für unzulässig erklärt. Dies betreffe etwa eine Klausel, nach der die Bank ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent vom Kreditbetrag bei dessen Auszahlung berechne, teilte das Gericht am Montag auf seiner Homepage mit.