
Mit 1. April 2025 wurden die Gerichtsgebühren in Österreich um durchschnittlich 23 Prozent erhöht – ein Schritt, der das Land europaweit an die Spitze bei den Justizkosten bringt. Diese Maßnahme zählt zu den ersten Entscheidungen der neuen Justizministerin Anna Sporrer und betrifft insbesondere zivilrechtliche Verfahren.
Die Gebührenerhöhung bedeutet für viele Bürger*innen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Sie wurde kurzfristig beschlossen und ist bereits in Kraft getreten. Diese drastische Maßnahme ist Teil der aktuellen Budgetsanierung, trifft jedoch vor allem jene, die ohnehin bereits an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit stehen.
Justiz wird für viele Österreicher*innen zur finanziellen Hürde
Gerichtsgebühren müssen bereits zu Beginn eines Verfahrens entrichtet werden. Sie gehören – ebenso wie etwa Anwaltskosten – zu den allgemeinen Prozesskosten und müssen am Ende von der unterliegenden Partei getragen werden. Damit hängt der Zugang zum Gericht zunehmend davon ab, ob jemand sich ein Verfahren überhaupt leisten kann. Das Grundrecht auf rechtliches Gehör wird somit immer stärker zu einer Kostenfrage.
Welche Kosten sind bei einer Klage zu erwarten?
Ein Rechenbeispiel: Wer eine berechtigte Forderung in Höhe von 10.000 Euro einklagen möchte, zahlt allein an Gerichtsgebühren knapp 1.000 Euro – zusätzliche Anwaltskosten nicht eingerechnet, die schnell mehrere Tausend Euro betragen können. Diese Summen schrecken viele ab. Immer mehr Menschen verzichten daher auf eine Klage – nicht aus Einsicht, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit.
Der Zugang zu Gerechtigkeit darf keine Frage des Geldbeutels sein
Wer einen Rechtsstreit führen will, steht nun vor noch höheren finanziellen Hürden. Viele Betroffene müssen sich entscheiden, ob sie sich verschulden oder auf berechtigte Ansprüche verzichten. In der Praxis führt dies oft dazu, dass Kläger*innen ein Verfahren nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Auch wenn am Ende die unterlegene Partei die Gerichtsgebühren tragen muss, sind diese zunächst vom Kläger vorzustrecken – ein Risiko, das sich nicht jeder leisten kann.
Rechtsdurchsetzung ohne Risiko
Hier setzt EasyClaims an: Als spezialisierter Prozessfinanzierer übernimmt das Unternehmen sämtliche Kosten – von Gerichtsgebühren bis Anwaltskosten. Nur im Erfolgsfall erhält EasyClaims eine prozentuale Beteiligung am erstrittenen Betrag. Im Falle einer Niederlage trägt das Unternehmen das volle Kostenrisiko – der Mandant zahlt nichts.
Unsere Erfahrung und die richtigen Partner sind entscheidend
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